Abrechnung ehrenamtlicher Einzelpersonen über Entlastungsbetrag möglich
Seit 1. Januar können pflegebedürftige Menschen den Entlastungsbetrag (125 Euro im Monat) nicht nur für qualitätsgesicherte Angebote wie Alltagsbegleiter nach § 45 SGB XI oder haushaltsnahe Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Jetzt gibt es auch die Möglichkeit, ehrenamtliche Einzelpersonen wie z. B. Nachbarn oder Freunde, denen man für ihre Hilfe einen Obolus geben möchte, unter bestimmten Voraussetzungen mit der Pflegekasse abzurechnen. Besonders für Familien mit pflegebedürftigen Kindern kann dies eine zusätzliche Entlastung sein.
Sehr gerne beraten Sie unsere MitarbeiterInnen der Fachstellen für pflegende Angehörige der Stiftung Ambulantes Kinderhospiz München – AKM:
Barbara Schachtschneider, Heidi Oppermann, Silvia Feustel und Lukas Schachtschneider
Blutenburgstr.64, 80636 München, Tel.: 089-218967-27, Fax: 089-218967- 29, Mobil: 0163-7943328, Mail: angehörigenberatung@kinderhospiz-muenchen.de