Angehörigenberatung der Stiftung AKM: So arbeiten wir

Angehörigenberatung der Stiftung AKM: So arbeiten wir

Mit unserer Angehörigenberatung möchten wir Angehörigen von Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen sowie Erwachsenen mit minderjährigen Kindern im Haushalt mit einer lebensbedrohlichen oder lebensverkürzenden Erkrankung ein offenes Ohr schenken, Fragen beantworten und aus den bestehenden Strukturen von Hilfsangeboten im Umfeld passende und individuelle Lösungen konstruieren. Zusätzlich zur bestehenden Pflegeberatung ist es uns hierbei ein Anliegen, im Rahmen der Fürsorge zusätzliche Hilfestellungen anzubieten.

Wie so eine Beratungssituation in der Praxis zustande kommen und aussehen kann und wobei wir konkret unterstützen, erzählt Claudia Sterr, Pflegeberaterin in unserem Zentrum Niederbayern, anhand eines Beispiels.

Beratungsanliegen klären, erste Informationen weitergeben

“Am Donnerstagnachmittag ruft meine Kollegin aus dem Bereich „Sozialmedizinische Nachsorge“ an und teilt mit, dass sie eine Familie begleitet, die an einer Angehörigenberatung interessiert wäre. Wichtige Informationen werden sogleich ausgetauscht, da schon eine Schweigepflichtsentbindung der Eltern vorliegt. Am darauffolgenden Vormittag erfolgt der Anruf bei den Eltern.  Gemeinsam klären wir das Beratungsanliegen und vereinbaren einen zeitnahen Termin innerhalb der nächsten sieben Tage. Beim Ersttermin stellen wir den Pflegepersonen unseren Tätigkeitsbereich vor und händigen einen Flyer zum Nachlesen mit unseren Kontaktdaten aus. Für solch einen Termin sind 45-60 Minuten vorgesehen. Bei Bedarf wird am Ende ein weiterer Termin vereinbart“, so Claudia Sterr.

Unterstützung in verschiedenen Bereichen

„In der Beispielfamilie haben wir bei der Beantragung des Pflegegrades geholfen und einen Schwerbehindertenausweis beantragt. Weiter haben wir den Termin des medizinischen Dienstes der Krankenkassen, bei dem es um das Pflegegutachten ging, begleitet. Wir haben nach Feststellung des Pflegegrades über die weiteren Leistungen der Pflegeversicherung informiert und bei der Beantragung des Landespflegegeld unterstützt. Meist ist von den Familien gewünscht, dass wir die gesetzlich vorgeschriebenen Beratungseinsätze nach §37.3, die je nach Pflegegrad halb- oder vierteljährlich stattfinden, übernehmen. So auch in dieser Familie.

Auch nach einer zu Beginn meist intensiven Beratungsphase, stehen wir den Angehörigen gerne mit Rat und Tat zur Seite, zum Beispiel bei Widersprüchen, Erhöhungsanträgen und anderem. Sie haben bei uns eine feste Ansprechperson, die bei Abwesenheit (Urlaub/Krankheit) durch eine*n Kolleg*in vertreten wird. Die Erreichbarkeit ist so stets gewährleistet.“

 

Sie sind selbst pflegender Angehöriger und möchten sich beraten lassen? Unsere Fachstelle für Pflegende Angehörige ist gerne für Sie da:

Fachstelle für Pflegende Angehörige der Stiftung Ambulantes Kinderhospiz München – AKM

Blutenburgstr. 64, 80636 München

Tel.: 089-218967-27, Fax: 089-218967- 29,Mobil: 01637943328

Mail: Angehörigenberatung@kinderhospiz-muenchen.de

 

Bildnotiz: Foto entstand unter Berücksichtigung der 3G-Regeln.

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Wenn Sie Fragen haben, zögern Sie bitte nicht uns zu kontaktieren.

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