Testamentsspende
Zuversicht schenken – Wie Sie mit Ihrer Nachlass-Spende helfen können
„Kinder sind unsere Zukunft! Wir haben keine eigenen Kinder, daher haben wir uns dazu entschieden, unser Vermögen der Stiftung AKM zukommen zu lassen. Wir freuen uns, dass wir dadurch über unser eigenes Leben hinaus ein wenig Zuversicht in den dunklen und schweren Stunden einer Familie schenken können.“
–Spenderehepaar
Wir alle werden früher oder später mit der eigenen Endlichkeit konfrontiert. Es ist ein großes Glück, auf ein ausgefülltes, bewegtes Leben zurückblicken zu können. Das möchten wir auch den Kindern, die wir betreuen, ermöglichen – ganz gleich wie kurz deren Leben auch sein mag.
Jeden Augenblick mit möglichst viel Leben, Hoffnung und Zuversicht füllen – trotz einer lebensbedrohlichen Diagnose – aus diesem Wunsch heraus haben Christine Bronner und ihr Mann die Stiftung gegründet.
Rund 600 Familien werden derzeit von uns betreut, für eine Familie fallen pro Jahr durchschnittliche Kosten von rund 6.500 Euro an. Unsere Arbeit wird vom Staat nicht subventioniert, für die Familien sind die Leistungen komplett kostenfrei. Da das ambulante Angebot der Stiftung auch von den Krankenkassen nur zu etwa 30 Prozent gefördert wird, sind wir im Wesentlichen auf Spendengelder angewiesen.
Mit Ihrer Testamentsspende können Sie uns helfen, den von uns betreuten Familien Hoffnung und Licht zu schenken – über Ihr eigenes Leben hinaus.
Als gemeinnützige Organisation ist das AKM übrigens von der Erbschaftssteuer befreit. Alles, was Sie der Stiftung vermachen, kommt der direkten Hilfe der Kinder und ihren Familien zugute.
Die wichtigsten Fragen rund um Ihre Nachlass-Spende auf einen Blick:
Warum ein Testament?
Ist kein Testament vorhanden, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft, die sich nach dem Verwandtschaftsgrad und dem Ehegattenrecht richtet. Unter Umständen können auch sehr entfernte Verwandte erben. Sind gar keine gesetzlichen Erben vorhanden, erbt der Staat. Mit einem Testament können Sie selbst bestimmen, was mit Ihrem Vermögen passiert, wer es bekommen und ob damit Gutes getan werden soll – auch wenn den sogenannten Pflichtteilsberechtigten das Pflichtteilsrecht nicht vollständig entzogen werden kann.
Wie sollte das Testament aussehen?
Das eigenhändig verfasste Testament ist die einfachste Form, den letzten Willen niederzuschreiben. Das gesamte Testament muss mit der Hand geschrieben sein. Ort, Datum und eine Unterschrift mit Vor- und Zunamen müssen enthalten sein. Wer sicher sein möchte, dass sein Testament rechtlich einwandfrei ist, sollte einen Notar damit beauftragen.
Wie kann ich konkret mit meinem Testament helfen?
Sie können die Stiftung als Alleinerben und/oder Miterben einsetzen oder mit einem Vermächtnis in Ihrem Testament bedenken. Ein Vermächtnis ist ein Teil Ihres Vermögens, wie zum Beispiel ein Gegenstand oder ein bestimmter Geldbetrag. Setzen Sie die Stiftung als Alleinerben ein, so wird uns der komplette Nachlass zugesprochen – inklusive sämtlicher Rechte und Pflichten.
Ist es auch möglich, eine Immobilie zu vererben oder zu Lebzeiten zu schenken?
Ja. Nach Begutachtung durch einen Sachverständigen entscheiden wir als Stiftung, ob wir die Immobilie für unsere betroffenen Familien verwenden oder zum möglichst besten Preis veräußern. Dies ist sowohl im Rahmen einer Schenkung zu Lebzeiten als auch als Erbschaft möglich.
Wo sollte ich mein Testament aufbewahren?
Es ist empfehlenswert, das Testament beim zuständigen Amtsgericht zu hinterlegen oder dem Begünstigten auszuhändigen.
Arbeitet die Stiftung mit einem Anwalt zusammen?
Auf Wunsch binden wir einen Fachanwalt für Erbrecht ein, der uns bei der korrekten Abwicklung Ihres letzten Willens unterstützt. Auch ganz konkrete Anliegen wie beispielsweise Fragen der Grabpflege können schriftlich fixiert werden.
Wie genau Sie uns mit Ihrer Nachlass-Spende helfen können, haben wir auch in unserer Broschüre zusammengefasst, die sie hier zum Download finden. Gern schicken wir sie Ihnen auch per Post oder E-Mail zu.
Wir sind für Sie da:
Gern unterstützen wir Sie bei Ihren Überlegungen und stellen Ihnen unsere Arbeit in einem persönlichen Gespräch vor. Gemeinsam finden wir heraus, welches Engagement zu Ihnen passt und womit Sie sich wohlfühlen. Auf Wunsch binden wir auch einen Fachanwalt für Erbrecht ein, der uns bei der korrekten Abwicklung Ihres letzten Willens unterstützt.
Wir freuen uns auf ein persönliches Gespräch mit Ihnen.
Haben Sie noch Fragen?
Bei offenen Fragen oder Unklarheiten können Sie uns gerne jederzeit kontaktieren. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
Spendenkonto:
Stiftung Ambulantes Kinderhospiz München
Liga Bank München
IBAN DE59 7509 0300 0002 4001 03
BIC GENODEF1M05
Konto Nr. 2400103
BLZ 750 903 00