Zum Internationalen Kindertag: Auch erkrankte Kinder haben Rechte

Zum Internationalen Kindertag: Auch erkrankte Kinder haben Rechte

Zum heutigen Internationalen Kindertag hat sich unsere Leitung des Zentrums Südostoberbayern, Renate Weininger-Fischer, Gedanken zu den Rechten eines Kindes gemacht. Denn Kinderrechte sowie Schutz und Fürsorge für ein Kind mit einer schweren und lebensverkürzenden Erkrankung dürfen sich laut ihr nicht ausschließen. Im Gegenteil: Sie bedingen einander.

Kinder sollen mitentscheiden können!

„Jedes Kind auf dieser Welt ist einzigartig. Und Kinder sind Menschen! Sie sind keine kleinen Erwachsenen! Kinder haben besondere Bedürfnisse. Daher benötigen sie einen besonderen Schutz und eine liebevolle Fürsorge. Nur so können sie wachsen und gedeihen.

Neben den Schutz- und Fürsorgerechten sollen sich Kinder frei entwickeln und entfalten können. Sie sollen Autonomie erleben. Und sie sollen in eigenen Angelegenheiten mitentscheiden können. Auch das ist Wachstum. Das ist Entwicklung. Jedes Kind möchte „groß“ werden!“, so Renate Weininger-Fischer.

Was bedeuten diese Rechte nun für Kinder mit einer schweren und lebensverkürzenden Erkrankung?

Schutz und Fürsorge haben höchste Priorität

„Für Eltern mit einem erkrankten Kind stehen sicherlich der Schutz und die Fürsorge für das erkrankte Kind im Mittelpunkt. Sie wollen es behüten, wollen es pflegen; wollen, dass es keine Schmerzen hat; wollen, dass es keinen Rückfall gibt; wollen, dass es möglichst lange bei ihnen bleibt. Dafür tun Eltern – oft die Mütter – alles. Oftmals über Jahre gehen sie über ihre Grenzen und opfern ihr eigenes Leben. Das ist in gewisser Weise nachvollziehbar und vielleicht auch verständlich. Es birgt aber die Gefahr, dass diese Kinder ihrer Freiheits- und Wachstumsbedürfnisse beraubt werden. So erleben sie Einschränkungen durch die Erkrankung und Einschränkungen in ihrer Entwicklung“, erzählt Renate Weininger-Fischer.

Bedürfnisse erkrankter Kinder

Folgende Beispiele aus der Praxis geben einen Eindruck, welche Bedürfnisse Kinder haben. Diese Rechte für die Kinder zu gewährleisten und abzuwägen, wie im Sinne des Kindes zu handeln ist, stellt Eltern vor enorme Herausforderungen, die sicherlich nicht immer mit ja oder nein beantwortet werden können. Nichtsdestotrotz kann und darf der Kindeswille nicht immer umgesetzt werden. Der Schutz des Kindes hat Vorrang.

Was allerdings so klar und eindeutig klingt, stellt sich in der Praxis oft sehr ambivalent dar…

… auch schwer erkrankte Kinder wollen gerne Gesellschaft. Was, wenn die Eltern Angst vor Übertragung einer Krankheit haben und deshalb die Kontakte unterbinden?

… was, wenn das Kind spürt, dass die „bösen“ Zellen wieder kommen? Wenn das Kind spürt, dass es keine weitere Chemo möchte? Wird dieser Wunsch mit berücksichtigt?

… das Kind möchte draußen spielen. Es ist kühl und regnerisch. Die Mutter hat Angst, dass sich das Kind erkältet, was fatale Folgen haben kann. Was ist richtig?

… der Kopfschutzhelm bei Epilepsie „schaut bescheuert“ aus, sagt ein pubertierender Jugendlicher. Muss er ihn tragen?

… der erkrankte Jugendliche möchte in eine betreute Wohnform ziehen. Die Eltern wollen ihn nicht loslassen. Wie kommt der Jugendliche zu seinem Recht?

… ein Jugendlicher mit Muskeldystrophie, der nur noch seinen Kopf und ein paar Finger ein wenig bewegen kann, wünscht sich Sexualität. Wie kann das Recht auf Sexualität verwirklicht werden?

… das Recht auf Gesundheit: Ein Kind mit Epilepsie spielt „den ganzen Tag“ mit dem Handy und sitzt vor dem Fernseher. Dadurch werden verstärkt epileptische Anfälle ausgelöst. Kommen hier die Eltern ihrer Fürsorgepflicht nach? Die Mutter verlässt mit dem Kind auch nicht die Wohnung. Das Kind kommt nicht an die frische Luft. Außerdem wird das Kind mit Chips und Cola ernährt. Welche Rechte greifen hier? Kindeswille, Elternrecht, Fürsorgerecht, Kinderschutz?

… ein Recht auf Bildung: Viele erkrankte Kinder dürfen nicht in die Schule gehen, weil die Eltern meinen, dass das Kind zu krank dafür ist. Oder, dass die Schule zu weit weg ist und der Transport zu strapazierend ist. Welches Recht wiegt hier höher? Ist es wirklich Fürsorge, wenn Eltern ihre Kinder von der Schule fernhalten?

Es kommt auf die Perspektive an

„Wie die Beispiele zeigen, kann das Thema Kinderrechte aus verschiedenen Perspektiven beleuchtet werden. Wichtig ist uns bei der Stiftung AKM, sich für Kinder mit schweren und lebensverkürzenden Erkrankungen sowie deren Familien einzusetzen. Sie werden oft in unserer Gesellschaft vergessen. Ihnen eine Stimme zu geben, sie dabei zu unterstützen, dass die Rechte der Kinder auch in diesen Familien umgesetzt werden, ist ein wesentlicher Teil unserer Aufgabe. Kinderrechte, Fürsorge- und Schutzrechte schließen sich nicht gegenseitig aus, sondern bedingen einander. Hier braucht es offene Diskussionen und Auseinandersetzungen, um den vielfältigen Lebenslagen der Familien gerecht zu werden.“

Kontakt

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